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SG Hannover, 18.10.2006 - S 5 R 820/06 ER |
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- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus SG Hannover, 18.10.2006 - S 5 R 820/06
Dieser Eingriff in die eigentumsgeschützten Rechte des An-tragstellers erscheint aber verfassungsgemäß, denn die Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums gemäß Art. 14 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz erstreckt sich auch auf eine vom Gemeinwohl gedeckte und verhältnismäßige Umgestaltung sozi-alversicherungsrechtlicher Ansprüche (vgl. BverfGE 100, 1, 37).